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Konfigurierbare Stundenlimits bei Mitarbeiterverträgen und Auto-Stopp-Funktion

Robert Reiz Robert Reiz | 11. Juni 2026 | 06:04 UTC
Zeiterfassung ist oft gesetzlich vorgeschrieben. ZEIT.IO unterstützt Sie bei Mitarbeiterverträgen mit zwei Funktionen: einem konfigurierbaren Maximalwert pro Zeiterfassung und einem automatischen Timer-Stopp, falls das Beenden vergessen wird.

Arbeitszeiten korrekt zu erfassen ist nicht nur eine Frage guter Organisation – in vielen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben. ZEIT.IO unterstützt Sie dabei mit zwei Funktionen, die speziell für Mitarbeiterverträge entwickelt wurden: einem konfigurierbaren Maximalwert pro Zeiterfassung und einem automatischen Timer-Stopp, der greift, wenn Mitarbeiter vergessen, den Timer manuell zu beenden.


Das Problem: Vergessene Timer

Wer ein Zeiterfassungssystem mehr als eine Woche lang verwendet, kennt die Situation. Ein Mitarbeiter startet den Timer morgens, wird von Meeting zu Meeting gezogen und verlässt abends das Büro, ohne auf „Stopp" zu klicken. Am nächsten Morgen läuft der Timer noch immer, und die erfasste Dauer ist völlig falsch.

In einem regulierten Umfeld – man denke an die EU-Arbeitszeitrichtlinie oder nationale Arbeitsgesetze, die eine tagesgenaue Erfassung vorschreiben – ist ein unkontrolliert laufender Timer mehr als nur ein Ärgernis. Er kann den gesamten Zeiteintrag ungültig machen.

Auto-Stopp bei ZEIT.IO


Automatischer Timer-Stopp

ZEIT.IO überwacht laufende Timer und stoppt sie automatisch, wenn sie zu lange aktiv waren. Das System legt im Namen des Mitarbeiters eine Zeiterfassung an, kennzeichnet sie als systemseitig erstellt und setzt den Timer zurück. Beim nächsten Öffnen der App sieht der Mitarbeiter eine saubere Ausgangssituation.

Das bedeutet: Selbst wenn jemand vergisst auszustempeln, wird die Arbeitszeit des Tages korrekt erfasst und der Eintrag abgeschlossen – ohne dass ein Vorgesetzter oder HR-Administrator manuell eingreifen muss.

Sobald der Timer gestoppt wurde, erhält der Mitarbeiter automatisch eine E-Mail-Benachrichtigung. Die E-Mail zeigt Datum, Startzeit, Endzeit und die Gesamtstunden des gespeicherten Eintrags. Sie enthält außerdem einen direkten Link, der den Zeiteintrag im Bearbeitungsmodus öffnet – so kann der Mitarbeiter den Eintrag prüfen und bei Bedarf anpassen, ohne ihn erst suchen zu müssen.


Konfigurierbares Stundenlimit pro Zeiterfassung

Nicht jedes Unternehmen hat dieselben Anforderungen. Ein Logistikunternehmen mit 12-Stunden-Schichten hat andere Bedürfnisse als eine Softwareberatung mit regulärem 8-Stunden-Tag. ZEIT.IO ermöglicht es, die maximal zulässige Stundenzahl pro Zeiterfassung direkt im Mitarbeitervertrag zu konfigurieren.

Wenn der automatische Timer-Stopp ausgelöst wird, berücksichtigt das System dieses Limit. Falls die berechnete Dauer den konfigurierten Maximalwert überschreitet, wird der Zeiteintrag auf diesen Wert gekürzt. So gelangen keine unrealistischen Einträge in Ihren Lohnexport oder Ihre Compliance-Berichte – unabhängig davon, wie lange der Timer tatsächlich lief.

Das Standardlimit beträgt 8 Stunden, was die große Mehrheit der Arbeitssituationen abdeckt. Es lässt sich jedoch pro Vertrag individuell anpassen, um Ihre betrieblichen Anforderungen genau abzubilden.


So wirken beide Funktionen zusammen

Die beiden Funktionen ergänzen sich gegenseitig:

  1. Ein Mitarbeiter startet den Timer und vergisst, ihn zu stoppen.
  2. ZEIT.IO erkennt den überfälligen Timer und löst einen automatischen Stopp aus.
  3. Das System berechnet die Dauer von Start bis Stopp.
  4. Überschreitet die Dauer das vertraglich festgelegte Maximum, wird sie auf diesen Wert begrenzt.
  5. Der Zeiteintrag wird gespeichert und der Timer zurückgesetzt.
  6. Der Mitarbeiter erhält eine E-Mail mit den Details des gespeicherten Eintrags und einem direkten Link zur Bearbeitung.

Das Ergebnis ist ein Zeiteintrag, der stets innerhalb der vertraglich definierten Grenzen liegt – keine Ausreißer, keine manuellen Korrekturen und ein sauberer Prüfpfad. Und da der Mitarbeiter sofort benachrichtigt wird, können Unstimmigkeiten umgehend korrigiert werden.


Regulatorische Compliance by Design

Das Arbeitsrecht in Deutschland, Österreich, der Schweiz und in der gesamten EU verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitszeiten korrekt zu erfassen und die entsprechenden Nachweise aufzubewahren. Funktionen wie der automatische Timer-Stopp und das konfigurierbare Stundenlimit sind keine bloßen Komfortfeatures – sie sind Bestandteil eines Zeiterfassungs-Workflows, der einer Prüfung standhält.

Mit ZEIT.IO sind diese Sicherheitsmechanismen direkt im Mitarbeitervertrag verankert. Die Regeln gelten für den Mitarbeiter, ohne dass irgendjemand daran denken muss, einen Prozess einzuhalten.


Fragen?

Wenn Sie das Stundenlimit pro Zeiterfassung in Ihren Mitarbeiterverträgen anpassen möchten oder Fragen zur Compliance-Konfiguration haben, wenden Sie sich an uns: support@zeit.io.