ZUGFeRD 2.5 - Was sich ändert und was du wissen musst
Am 10. Juni 2026 haben Deutschland und Frankreich gemeinsam die neue Version des E-Rechnungsstandards ZUGFeRD 2.5 veröffentlicht – zeitgleich als Factur-X 1.09. Die gute Nachricht: Für die meisten Freelancer und Selbstständigen ändert sich im Alltag wenig. Es handelt sich überwiegend um technische Aktualisierungen, die im Hintergrund von deiner Rechnungssoftware umgesetzt werden. Dennoch lohnt sich ein kurzer Überblick.

Warum gibt es ZUGFeRD 2.5?
E-Rechnungsstandards leben nicht in einem Vakuum. Sie beziehen sich auf internationale Listen – zum Beispiel, welche Währungen offiziell existieren oder welche Adressformate für elektronische Rechnungsübermittlung gültig sind. Diese Listen werden von internationalen Gremien regelmäßig aktualisiert. ZUGFeRD 2.5 bringt den Standard auf den aktuellen Stand dieser Referenzlisten und bereitet ihn gleichzeitig für neue Anforderungen vor.
Die Version erscheint in zwei Schritten:
- Phase 1 (10. Juni 2026): Aktualisierte Codelisten und Anpassungen für das französische B2B-Mandat — das ist diese Version.
- Phase 2 (Datum folgt): Unterstützung für Bruttorechnungen (z. B. im Buchhandel oder der Mineralölbranche).
Was hat sich konkret geändert?
Neue und entfernte Währungscodes
Die ISO-Liste offizieller Währungscodes wurde bereinigt:
| Änderung | Währung | Grund |
|---|---|---|
| Entfernt | Niederländisch-Antillianischer Gulden (ANG) | Ersetzt durch den Karibischen Gulden |
| Entfernt | Bulgarischer Lew (BGN) | Bulgarien ist am 1. Januar 2025 der Eurozone beigetreten |
| Hinzugefügt | Karibischer Gulden (XCG) | Neue Währung für Curaçao und Sint Maarten |
Für die allermeisten deutschen Freelancer, die in Euro abrechnen, hat das keinerlei praktische Auswirkung. Relevant wird es nur, wenn du Rechnungen in einer dieser Währungen ausstellst.
Aktualisierte Adresscodes für elektronische Übermittlung
ZUGFeRD-Rechnungen können direkt an elektronische Rechnungsadressen übermittelt werden — ähnlich einer Kontonummer, aber für Rechnungen. Die zugehörige Liste gültiger Adresstypen (EAS-Codes) wurde aktualisiert:
- Neu hinzugekommen: Die Codes
0245,0246,0247und0248 - Aus der aktiven Liste entfernt: Die Codes
0241,0242,0243und0244
Auch hier: Das läuft im Hintergrund ab. Deine Rechnungssoftware muss die neuen Codes kennen — du selbst musst nichts tun.
Keine Änderungen bei Steuerbefreiungsgründen
Die Liste der MwSt.-Befreiungsgründe (VATEX) bleibt in ZUGFeRD 2.5 vollständig unverändert. Alle 88 Codes sind identisch geblieben.
Was kommt noch? Bruttorechnungen in Phase 2
Die größte inhaltliche Neuerung kommt erst noch: Bruttorechnungen. Bestimmte Branchen — vor allem der Buchhandel, Verlage und die Mineralölbranche — rechnen traditionell mit Bruttopreisen ab, bei denen die Mehrwertsteuer bereits im ausgewiesenen Preis enthalten ist. ZUGFeRD hat das bisher nicht unterstützt. Mit Phase 2 von ZUGFeRD 2.5 wird das nachgeholt.
Für die meisten Freelancer ist das nicht relevant, da Bruttorechnungen im klassischen Projektgeschäft kaum vorkommen.
Ab wann gilt ZUGFeRD 2.5?
Der Standard soll ab dem 1. Juli 2026 aktiv genutzt werden. ZUGFeRD ist dabei rückwärtskompatibel: Rechnungen, die mit einer älteren Version erstellt wurden, bleiben gültig. Du musst also keine Angst vor einem harten Stichtag haben.
Was musst du als Freelancer tun?
Nichts. Sofern du eine aktuelle Rechnungssoftware verwendest — wie ZEIT.IO — wird das Update automatisch eingespielt. Du erstellst deine Rechnungen wie gewohnt, und die Software stellt sicher, dass sie dem jeweils aktuellen Standard entsprechen.
Falls du Rechnungen manuell oder über eigene Skripte erzeugst, solltest du prüfen, ob deine Software auf ZUGFeRD 2.5 aktualisiert wurde oder werden muss.
Hintergrund: Was ist ZUGFeRD überhaupt?
ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein Hybridformat für elektronische Rechnungen: Ein normales PDF mit einer eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Datei. So kann die Rechnung von Menschen gelesen und gleichzeitig automatisch von Buchhaltungssystemen verarbeitet werden.
In Deutschland ist seit Januar 2025 für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) die Empfangspflicht für E-Rechnungen in Kraft. ZUGFeRD ist neben XRechnung eines der zugelassenen Formate.
Fragen?
Wenn du Fragen zu E-Rechnungen, ZUGFeRD oder der Einrichtung in ZEIT.IO hast, schreib uns an support@zeit.io — wir helfen gern.