Der Stundensatz steigt – und der Vertrag bleibt
Nadja Weber arbeitet seit anderthalb Jahren als Freelancerin für Sie. Der Rahmenvertrag läuft, die Zusammenarbeit ist eingespielt, und zum Jahreswechsel wird über die Konditionen gesprochen. Ergebnis des Telefonats: Der Stundensatz steigt von 95,00 € auf 102,00 €, und weil Ihre Buchhaltung ohnehin auf einen längeren Zahlungslauf umgestellt hat, wird das Zahlungsziel von 30 auf 45 Tage verlängert.
Zwei Zahlen. Ein Telefonat von acht Minuten. Und danach die eigentliche Arbeit: Der bestehende Vertrag ist angenommen und damit in seinen wesentlichen Feldern eingefroren. Also einen neuen Vertrag anlegen, alle Konditionen abtippen, den alten beenden, den neuen zur Unterschrift verschicken, hoffen, dass niemand die Projektzuordnungen vergisst. Für sieben Euro Differenz pro Stunde.
Das ist ab sofort vorbei. Lieferantenverträge haben jetzt einen Änderungsprozess – so, wie ihn Angestelltenverträge schon länger haben.
Was neu ist
Sie beantragen die Änderung, Ihr Lieferant prüft sie und entscheidet. Kein neuer Vertrag, keine doppelte Datenpflege, kein Bruch in der Historie.
Konkret: Auf jedem Lieferantenvertrag finden Sie jetzt den Reiter Änderungen. Dort legen Sie einen Änderungsantrag an, tragen die neuen Werte ein und speichern. Ihr Lieferant bekommt eine E-Mail, sieht die alten und die neuen Werte nebeneinander und klickt auf Änderungen akzeptieren oder Änderungen ablehnen.
Akzeptiert er, stehen die neuen Werte sofort im Vertrag. Lehnt er ab, bleibt alles, wie es war – und Sie bekommen eine E-Mail darüber.
Was sich ändern lässt
| Feld | Beispiel |
|---|---|
| Zahlungsziel in Tagen | 30 → 45 |
| Skonto 1–3: Zahlungsziel in Tagen | 10 → 14 |
| Skonto 1–3: Rabatt in % | 2,00 % → 1,50 % |
| Stundensätze bzw. Tagessätze | 95,00 € → 102,00 € |
Bei Verträgen mit mehreren Sätzen erscheint jede Kategorie einzeln – und zwar unter Ihrer Bezeichnung. Steht im Vertrag „Rechenzentrum Frankfurt" statt „Vor Ort 2", dann steht das auch im Änderungsantrag. Und es erscheinen nur die Kategorien, die in diesem Vertrag tatsächlich konfiguriert sind. Ein Vertrag mit zwei gepflegten Sätzen zeigt zwei Zeilen, nicht zehn.
Was bewusst nicht im Antrag steht: Ihre Verkaufssätze. Der Änderungsantrag betrifft ausschließlich die Einkaufsseite – das, was Sie Ihrem Lieferanten zahlen. Was Sie Ihrem Kunden für dieselbe Stunde berechnen, bleibt dort, wo es hingehört: bei Ihnen. Ihre Marge ist keine Verhandlungsgrundlage.
Ebenfalls nicht änderbar ist die Abrechnungsart selbst. Aus einem Stundensatz-Vertrag wird per Änderungsantrag kein Tagessatz-Vertrag – dafür ist ein neuer Vertrag der richtige Weg.
Der Fall Nadja Weber, Schritt für Schritt
1. Sie legen den Antrag an. Vertrag öffnen, Reiter Änderungen, Schaltfläche Änderung beantragen. Sie sehen eine Tabelle mit drei Spalten: Feld, aktueller Wert, neuer Wert. Die rechte Spalte ist mit den aktuellen Werten vorbelegt – Sie ändern nur das, was sich ändern soll:
| Aktueller Wert | Neuer Wert | |
|---|---|---|
| Zahlungsziel in Tagen | 30 | 45 |
| Skonto 1 – Zahlungsziel in Tagen | 10 | 10 |
| Skonto 1 – Rabatt in % | 2,00 % | 2,00 % |
| Stundensatz | 95,00 € | 102,00 € |
Speichern. Falls Sie versehentlich nichts geändert haben, sagt ZEIT.IO das – ein leerer Antrag wird nicht angelegt.
2. Nadja bekommt eine E-Mail. Betreff: Änderungsantrag zum Vertrag Rahmenvertrag Entwicklung 2025. Darin ein Link zur Prüfseite. Falls die E-Mail im Postfach untergeht: Auf ihrer Vertragsseite steht ein Hinweisbanner mit der Schaltfläche Änderungen prüfen, solange der Antrag offen ist.
3. Nadja prüft. Sie sieht genau die beiden Zeilen, die sich ändern – Zahlungsziel und Stundensatz. Zeilen ohne Änderung erscheinen erst gar nicht. Zwei Schaltflächen darunter: akzeptieren oder ablehnen.
4. Nadja akzeptiert. Die neuen Werte stehen ab diesem Moment im Vertrag. Die nächste Gutschrift rechnet mit 102,00 €, das nächste Zahlungsziel liegt bei 45 Tagen. Sie bekommen eine E-Mail: Änderungsantrag zum Vertrag Rahmenvertrag Entwicklung 2025 wurde akzeptiert.
5. Die Historie steht. Im Auditlog des Vertrags finden Sie danach:
created change_request 6512ab…
accepted change_request 6512ab…
change_request 6512ab… - payment_term from `30` to `45`
change_request 6512ab… - hourly_wage from `95.0` to `102.0`
Ein Eintrag pro tatsächlich geändertem Feld, mit altem und neuem Wert, mit Zeitstempel und mit der Person, die gehandelt hat. Wer in zwei Jahren wissen will, seit wann 102,00 € gelten und wer dem zugestimmt hat, findet die Antwort an einer Stelle.
Der Unterschied zum Angestelltenvertrag
Beide Vertragsarten haben jetzt einen Änderungsprozess, und beide sitzen im selben Reiter. Zwei Dinge unterscheiden sie – aus gutem Grund.
Beim Angestelltenvertrag planen Sie eine Änderung. Sie geben ein Gültigkeitsdatum an, und ZEIT.IO wendet die Änderung zu diesem Termin automatisch an. Eine Gehaltserhöhung zum 1. April tragen Sie im Februar ein. Anschließend werden Sollarbeitszeiten, Urlaubstage und Stundenauswertungen ab diesem Datum neu berechnet.
Beim Lieferantenvertrag beantragen Sie eine Änderung. Es gibt kein Gültigkeitsdatum, denn es gibt etwas anderes: eine Zustimmung. Ein Lieferant ist ein Vertragspartner auf Augenhöhe, kein Weisungsempfänger. Eine einseitig geplante Satzänderung wäre in diesem Verhältnis der falsche Mechanismus. Deshalb wirkt die Änderung genau dann, wenn zugestimmt wurde – und keinen Tag früher.
| Angestelltenvertrag | Lieferantenvertrag | |
|---|---|---|
| Wer entscheidet | die Organisation | der Lieferant |
| Wirksam ab | geplantem Gültigkeitsdatum | Zeitpunkt der Zustimmung |
| Typische Felder | Gehalt, Urlaub, Arbeitszeiten | Sätze, Zahlungsziel, Skonto |
| Ablehnung möglich | nein | ja |
Die Regeln im Hintergrund
Ein paar Festlegungen, die im Alltag selten auffallen und genau deshalb wichtig sind:
- Immer nur ein offener Antrag pro Vertrag. Solange Ihr Lieferant nicht entschieden hat, lässt sich kein zweiter Antrag anlegen. Andernfalls stünden zwei Wahrheiten gleichzeitig zur Abstimmung – und niemand wüsste, welche gilt.
- Ändern und Löschen nur, solange offen. Sie haben sich vertippt? Kein Problem, bearbeiten Sie den Antrag, Ihr Lieferant bekommt eine neue Benachrichtigung. Nach der Entscheidung ist der Antrag unveränderlich.
- Eine Antwort ist endgültig. Ein zweiter Klick auf Akzeptieren – ob aus Versehen oder durch einen doppelten Seitenaufruf – ändert nichts mehr. Und ein abgelehnter Antrag lässt sich nicht nachträglich in eine Zustimmung verwandeln.
- Nur eigene Verträge. Der Aufruf einer fremden Antragsseite endet mit einer 404-Seite, nicht mit Einblick in fremde Konditionen.
- Berechtigungen bleiben, wie sie sind. Wer Schreibrechte auf Lieferantenverträge hat, darf Anträge stellen. Wer sie nicht hat, sieht die Historie und sonst nichts.
Warum das mehr ist als eine Bequemlichkeit
Der eingesparte Aufwand ist der offensichtliche Teil: kein Zweitvertrag, kein Abtippen, keine Übergabe von Projektzuordnungen.
Der wertvollere Teil ist die Nachvollziehbarkeit. Bisher lebte eine Konditionsanpassung in einer E-Mail-Kette und mündete in einem Vertragsdokument, das nichts darüber sagt, was vorher galt. Jetzt liegt der Vorgang vollständig im System: Wer hat was vorgeschlagen, wann, mit welchen Werten – und wer hat wann zugestimmt.
Für die Rechnungsprüfung heißt das: Wenn eine Gutschrift mit 102,00 € rechnet und die vom letzten Quartal noch mit 95,00 €, dann ist der Grund zwei Klicks entfernt und nicht in einem Postfach vergraben.
Auf einen Blick
| Vorher | Nachher |
|---|---|
| Angenommener Vertrag ist eingefroren | Konditionen per Änderungsantrag anpassbar |
| Neuer Vertrag für sieben Euro Differenz | Zwei Werte ändern, absenden, fertig |
| Zustimmung in einer E-Mail-Kette | Zustimmung dokumentiert im Vertrag |
| Konditionshistorie: Vertragsdokumente vergleichen | Konditionshistorie: ein Eintrag je geändertem Feld |
| Änderungsprozess nur für Angestellte | Änderungsprozess für alle Vertragsarten |
Der Reiter Änderungen steht ab sofort auf jedem Lieferantenvertrag bereit. Für laufende Verträge ändert sich zunächst nichts – bis zum nächsten Telefonat über Konditionen.
Denn eine vereinbarte Änderung sollte im Vertrag stehen. Nicht in Ihrem Postfach.