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title: Stornorechnungen, die jede Buchhaltung richtig versteht
description: 'Stornorechnungen in ZEIT.IO sind jetzt E-Rechnungen vom Typ 381: positive Beträge, Verweis auf das Original, gleiche Werte in PDF und XML.'
author: Robert Reiz
published: '2026-11-08T11:09:14Z'
updated: '2026-11-08T11:09:14Z'
language: de
keywords:
- Buchhaltung
- EN16931
- XRechnung
- ZUGFeRD
canonical: https://zeit.io/de/blog/stornorechnungen-die-jede-buchhaltung-richtig-versteht
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# Stornorechnungen, die jede Buchhaltung richtig versteht

Sabine leitet bei einer Agentur die Abrechnung. Im Oktober geht die Rechnung RE-2026-041 über 5.950,00 € brutto als ZUGFeRD-Rechnung an einen Kunden. Zwei Tage später stellt sich heraus: Die Leistung gehört in ein anderes Projekt, die Rechnung muss storniert werden.

Sabine erstellt in ZEIT.IO die Stornorechnung RE-2026-042. Die Buchhaltung des Kunden liest die Datei ein und findet darin bisher Folgendes: den Typ „Korrekturrechnung" (TypeCode 384), einen Betrag von −5.950,00 € und in den strukturierten Daten keinen Verweis auf die ursprüngliche Rechnung. Formal ist das eine Rechnung, die eine andere ersetzen soll – nur eben mit negativer Summe. Ein Mensch versteht auf dem PDF sofort, was gemeint ist. Eine Software muss raten.

![Verlinked Stornos](https://public.zeit.io/2026-11-08-1794136024239-zio-en16931-381.jpg)

**Ab sofort erstellt ZEIT.IO Stornorechnungen von Organisationen als Gutschrift im Sinne von EN 16931 (TypeCode 381), mit positiven Beträgen und einem eindeutigen Verweis auf die stornierte Rechnung.**

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## Was sich jetzt ändert

### Der richtige Dokumenttyp in der E-Rechnung

Eine Korrekturrechnung (384) ersetzt eine Rechnung durch eine berichtigte Fassung. Ein Storno macht etwas anderes: Es hebt die Rechnung auf. Dafür ist in EN 16931 der Typ 381 vorgesehen. Das gilt für ZUGFeRD und XRechnung gleichermaßen.

Auf dem Dokument selbst bleibt alles klar benannt: Die Überschrift lautet weiterhin *„Stornorechnung"*.

### Die stornierte Rechnung ist jetzt in den Daten verlinkt

Die E-Rechnung enthält nun Nummer und Datum der stornierten Rechnung in den dafür vorgesehenen Feldern (BT-25 und BT-26). Das Empfängersystem kann das Storno damit der ursprünglichen Rechnung zuordnen. Auf dem PDF standen diese Angaben schon bisher, in den strukturierten Daten fehlten sie.

### Positive Beträge – überall auf dem Dokument

Eine Gutschrift nach EN 16931 trägt positive Beträge. Der Dokumenttyp selbst sagt bereits aus, dass der Betrag zugunsten des Kunden geht. Damit bei einer Prüfung kein Widerspruch zwischen Datei und PDF entsteht, zeigen beide exakt dieselben Werte. Das gilt für:

* Mengen und Positionssummen,
* die Steueraufstellung,
* Gesamtbeträge und Anzahlungen,
* die Vorschau, die Sie beim Anlegen unter *„Neue Stornierung"* sehen.

### Klare Worte statt „Zu zahlender Betrag"

Da der Betrag nun positiv ist, heißt das Summenfeld auf dem PDF und in der E-Rechnungs-Ansicht jetzt *„Stornobetrag (Gutschrift zu Ihren Gunsten)"*. So liest niemand eine Stornorechnung versehentlich als Zahlungsaufforderung. Auch die Skonto-Hinweise der ursprünglichen Rechnung erscheinen nicht mehr auf dem Storno.

### Stornos von Schlussrechnungen bleiben nachvollziehbar

Stornieren Sie eine Schluss- oder Teilschlussrechnung, werden die bereits angerechneten Anzahlungen übernommen. Das Storno zeigt dann dieselben Werte wie das Original, inklusive Anzahlungszeile und Restbetrag.

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## Was Sie als bestehender Kunde wissen sollten

* **Neue Stornos laufen unter 381.** Wenn Sie in Ihrer Buchhaltung oder in Auswertungen Regeln nach dem TypeCode nutzen, prüfen Sie diese bitte. Stimmen Sie Änderungen im Zweifel mit Ihrem Steuerberater ab.
* **Der Filter „Type Code" verhält sich anders.** In der Liste der Ausgangsrechnungen zeigt *„381 - Gutschrift"* jetzt auch neue Stornorechnungen. *„384 - Korrekturrechnung"* findet nur noch ältere.
* **Ihre Kunden sehen positive Beträge.** Falls jemand bei einem Storno bisher auf das Minuszeichen geachtet hat: Maßgeblich ist jetzt die Überschrift *„Stornorechnung"* und das Feld *„Stornobetrag"*.

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## Was gleich bleibt

* **Jede Stornorechnung bekommt weiterhin eine eigene, neue Rechnungsnummer.** Die ursprüngliche Rechnung bleibt unverändert.
* **Bereits erstellte Stornorechnungen werden nicht angefasst.** Sie behalten Typ 384 und ihre negativen Beträge.
* **Ihre Übersichten rechnen wie bisher.** In der Liste der Ausgangsrechnungen erscheint ein Storno weiterhin mit Minus und gleicht das Original in der Summe aus. Die Gesamtsummen und die Übergabe an DATEV bleiben davon unberührt.
* **Die Änderung gilt für Organisationen.** Stornorechnungen im Freelancer-Bereich bleiben beim Typ 384 mit negativen Beträgen. Sie enthalten aber künftig ebenfalls den Verweis auf die stornierte Rechnung.
* **Zahlungsangaben werden noch übernommen.** Bankverbindung und ein eventueller Lastschrift-Hinweis der ursprünglichen Rechnung stehen weiterhin auch auf dem Storno.

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## Warum das wichtig ist

Eine Stornorechnung ist selten ein großes Thema, bis sie in der Buchhaltung des Kunden hängen bleibt oder bei einer Prüfung Fragen aufwirft. Mit dem passenden Dokumenttyp, dem Verweis auf die Originalrechnung und identischen Werten in Datei und PDF ist klar, was passiert ist und worauf es sich bezieht.

**Ein Storno, eine Aussage – für Menschen und für Software.**
